Notdienst für Solingen, Wuppertal, Remscheid und Wermelskirchen

Ab sofort gibt es wieder eine neue Notdienstregelung für die Städte Solingen, Wuppertal, Remscheid und Wermelskirchen!!!


Der Notdienst wird für die 4 Städt gemeinsam durchgeführt.


Von Montag bis Donnerstag übernimmt abwechswelnd nach untenstehendem Plan jeweils bis 22 Uhr eine Praxis den Notdienst. Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.


Freitag 14 bis 23 Uhr, Samstag von 10 bis 23 Uhr, Sonntag von 10 bis 20 Uhr und an allen Feiertagen von 10 bis 23 Uhr übernimmmt die Tiernotdienstpraxis, betrieben durch den mobilen Tiernotdienst, in den Räumlichkeiten der Tierarztpraxis Anke Paas, Rosenstraße 13, 42857 Remscheid den stationären Notdienst. Eine Anmeldung kann telefonisch oder online erfolgen unter 02191 70900 oder  www.tiernotdienst-praxis.de


Zusätzlich gibt es einen wechselnden Wochenend-Tagnotdienst der Remscheider, Wuppertaler und Wermelskirchener Kollegen. Einen Plan dazu finden sie unter www.tierarzt-remscheid-wermelskirchen.de und www.tierarzt-wuppertal.de.


Außerhalb der genannten Zeiten übernimmt wie bisher die Tierklinik Neandertal den Notdienst. Bitte melden sie sich auch dort telefonisch unter 0212 375070 an.

Datum Praxis Telefonnummer
16.07. Schollasch 0202-25370096
20.07. TAP RS-Süd 02191-4220667
21.07. KTP Lennep 02191-62498
22.07. Lipka 0202-313213
23.07 Akefee 0174-2777746
27.07 Schlupp 07135273665
28.07. TA am Vogelsang 0212-6456730
30.07 TAP Cronenberg 020277797
03.08. Gonner 0202-4603108
04.08. Scheunert 0212-593107
05.08. TA am Vogelsang 0212-6456730
10.08. Rosengarten 0202-7475960
11.08. TAP Cronenberg 0202-477797
13.08. Breithardt 0212-6457890
17.08. Schubert 02191-463888
1808. Capellmann 02191-41420
20.08. TA am Vogelsang 0212-6456730
24.08. Lipka 0202-313213
25.08. KTP lennep 02191-62498
26.08. Schubert 02191-463888
27.08. TA am Park 0202-508250
31.08. TAP RS- Süd 02191-4220667
01.09. TA am Vogelsang 0212-6456730
07.09. KTP Solingen 0212-313936
08.09. Akefee 0174-2777746
09.09 Brügener 0172-8377679

Information der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer:



„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung
zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll
dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in
der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis
stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die
höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere
Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen
Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
-
Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe
von 50,- Euro (netto) berechnet werden.

-
Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT
abgerechnet werden.
Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen
Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen
Zeitangaben:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine
reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren
werden dann auch nicht berechnet.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für
Transparenz und schützt den Tierhalter vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den
Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden. Eine
angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass
Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B.
durch Fortbildung und Investitionen nachkommen
können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für
den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen
Praxis und für tierärztliche Leistungen in der
erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und
rückstandsfreie Tiere.
 Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
 Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für
Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)